Hirschwirt's BBQ
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Hirsch, Oberzent im Odenwald

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Gast erhält eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Der Gast wird gebeten, die wichtigsten Absprachen, insbesondere Preis sowie An- und Abreisetag zu vergleichen.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Das Hotel Hirsch ist verpflichtet, bei unvorhergesehener Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast ein gleichwertiges Zimmer in einem anderen Haus anzubieten und bereit zu stellen oder, wenn dies nicht möglich ist, allgemeinen Schadensersatz zu leisten. Bei höherer Gewalt besteht keine Verpflichtung zum Schadenersatz. Das Gleiche gilt für Tagungsräume. Gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz werden hiervon nicht berührt.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen -bei der Übernachtung mit Frühstück 20% des Übernachtungspreises, -bei der Übernachtung mit Frühstück und Halbpension 30 % des Übernachtung/Pensionspreises -bei der Übernachtung mit Frühstück und Vollpension 40 % des Übernachtung/Pensionspreises

5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen, vergl. Punkt 4.Wir empfehlen unseren Gästen eine Reiserücktrittskosten- Versicherung. Bei Stornierung bis 4 Wochen vor der Reise entstehen keine Kosten.

6. Hat der Besteller mehrere Hotelzimmer reservieren lassen mit dem Vorbehalt, ggf. Zimmer in Anspruch zu nehmen (Kontingent), hat der Besteller die tatsächliche Anzahl der Zimmer und die Anzahl der Personen zum vereinbarten Termin zu melden. Mit Eingang der Meldung werden die übrigen Zimmer zur anderweitigen Vermietung frei. Kosten entstehen dem Besteller insoweit nicht. Erfolgt keine Meldung, geht das gesamte Kontingent zu Lasten des Bestellers. Die namentliche Nennung der Gäste ist dem Hotel spätestens 14 Tage vor Anreisetermin zu übermitteln.

7. Liegt der Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung eine Zeit von mehr als sechs Monaten, so behält sich das Hotel Hirsch das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

8. Die Bezahlung des Zimmerpreises sowie zusätzlicher Leistungen (z. Bsp. Restaurant) erfolgt spätestens am letzten Tag des Aufenthaltes. Bei längerem Aufenthalt kann das Hotel Hirsch Abschlagzahlungen verlangen.

9. Die Benutzung des Parkplatzes ist kostenfrei, kann aber auf eigene Gefahr erfolgen.

10. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Anreisetag bis 18.00 Uhr die reservierten Zimmer zu belegen, so bitten wir um entsprechende Nachricht. Am Tag der Abreise bitten wir Sie, das Zimmer bis 11.00 Uhr freizugeben, damit wir in der Lage sind, es den neu angereisten Gästen bis spätestens 14.00 Uhr anbieten zu können. BADEMÄNTEL: halten wir für Sie bereit gegen eine einmalige Gebühr von € 5,00 . Ihren braven Hund dürfen Sie gerne mitbringen, dafür erlauben wir uns € 5,00 pro Tag ohne Verpflegung zu berechnen. Es wäre schön, wenn Sie eine Hundedecke oder einen Hundekorb mitbringen würden. Kinder bis zu 5 Jahren sind bei Unterbringung im Elternzimmer frei. Bei Halbpension erhalten sie einen kostenlosen Kinderteller. Kinder im Alter von 6 bis J2 Jahren bekommen eine Ermäßigung von 50% bei Unterbringung im Elternzimmer, von 13 bis 16 Jahren 20%. Für die Telefoneinheit berechnen wir € 0,25

11. Die Hotelrechnung kann mit Scheck, EC-Karte oder bar beglichen werden, Kreditkarten können leider nur gegen eine Gebühr von 3% des Zimmerpreises angenommen werden. Im A-Ia-carte-Restaurant akzeptieren wir auch Kreditkarten (VISA, MASTERCARD).

12. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Michelstadt.  

Catering AGB  

1. Leistung
Der Caterer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Er ist bemüht zeitgerecht und dem Anlass entsprechend mangelfrei durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut er die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und die Regie des Gesamtanlasses.

2. Zusätzliche Leistungen
Über diese Vereinbarung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Anfallende Gebühren (z.B. Gema, Sondernutzung o.ä.) sowie Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Abfallbeseitigung usw. trägt der Kunde.

3. Geringfügige Änderungen
Der Caterer behält es sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, aufgrund von fehlenden Waren massiv erhöhten Preisen, Ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung geringfügig zu ändern. Er nimmt dabei in besonderer Weise Rücksicht auf das Interesse des Kunden und bietet eine gleichwertige Auftragserledigung.

4. Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das Catering muss spätestens 14 Tage vor dem Anlass schriftlich übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung dieser Regelung wird automatisch die ursprüngliche Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
Eine Korrektur der Teilnehmerzahl ist auf max. 20% begrenzt.

5. Abbestellung von Anlässen
Bei Abbestellung eines Anlasses werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
a) bis 90 Tage vor dem Anlass: 70% der vereinbarten Leistungen
b) 89-30 Tage vor dem Anlass: 80% der vereinbarten Leistungen
c) 29-14 Tage vor dem Anlass: 90% der vereinbarten Leistungen
d) 13-0 Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen

 

6. Technische Anlagen
Für zugemietete technische Anlagen erheben wir eine Vermittlungsgebühr von 15 %. Sollten Störungen oder Defekte an technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, werden wir, soweit möglich, für die sofortige Abhilfe besorgt sein. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann daraus nicht hergeleitet werden.

7. Versicherung
Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Veranstalter. Der Caterer kann für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände keinerlei Verantwortung übernehmen.

8. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik etc.) behält sich der Caterer vor, von diesem Vertrag zurück zu treten.

9. Zahlungen
Die Rechnung, inkl. eventuelle Zusatzleistungen, ist nach Schluss des Anlasses aufgrund der detaillierten Rechnung innerhalb von 5 Tagen zahlbar.

10. Ausschluss von der Gewährleistung
Der Caterer weist darauf hin, dass Speisen die nicht vom Caterer unmittelbar nach dem Essen mitgenommen werden ordnungsgemäß entsorgt werden müssen und nicht mehr zum Verzehr geeignet sind. Der Caterer übernimmt ebenfalls keine Verantwortung für Speisen und Getränken die durch Dritte angeboten werden.

11. Gerichtsstand ist Michelstadt im Odenwald.